AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) der Passion Projects GmbH: Klauseln und Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Passion Projects GmbH: Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke von Passion Projects GmbH den Bereichen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Events und Neue Medien.
Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von Passion Projects GmbH entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Umsetzungsvorschlägen und den Einzelaufträgen.
1.2 Diese AGB’s sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden jeder Art, auch mit Vertretern oder Mitarbeitern von Passion Projects GmbH gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht von Passion Projects GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Passion Projects GmbH schriftlich anerkannt sind.
1.3 Passion Projects GmbH ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Dem Auftraggeber wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monates nach Zugang widersprochen, so gilt diese vom Anbieter als genehmigt.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von Passion Projects GmbH sind freibleibend.
Passion Projects GmbH hält sich 6 Wochen an ein von Passion Projects GmbH abgegebenes Angebot gebunden.
2.2 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Dienstleistung, gestalterische Tätigkeit, Beratungstätigkeit oder Werbeschaltung jeder Art, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
2.3 Aufträge des Vertragspartners von Passion Projects GmbH gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Passion Projects GmbH als angenommen, sofern dies Passion Projects GmbH nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass Passion Projects GmbH den Auftrag annimmt. Passion Projects GmbH behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Auftragsbestätigungen von Passion Projects GmbH ersetzen einen Auftrag des Vertragspartners, wenn nicht binnen drei Tagen schriftlich widersprochen wird.
2.4 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Passion Projects GmbH ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
2.5 Der Werbeauftrag im Sinne der AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- oder Kommunikationsdiensten, dem Internet sowie in gedruckter Form, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die AGB sowie die aktuelle Preisliste oder das abgegebene Angebot von Passion Projects GmbH, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Alle in Preislisten, Prospekten und Produktbeschreibungen sowie Angeboten gemachten Angaben sind stets freibleibend und verlieren mit der Veröffentlichung neuer Preislisten oder Abgabe neuer Angebote ihre Gültigkeit. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die AGB für das betreffende Medium entsprechend. Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehrerer der genannten Elemente bestehen:
– aus einem Bild und/oder Text,
– aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
– aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels
einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten
herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)
– aus einer Annonce in einem Printmedium oder auf den eigenen
Produkten von Passion Projects GmbH (Webauftritt, Flyer, Zeitung, Broschüren usw.)
2.6 Passion Projects GmbH beteiligt sich an Ausschreibungen oder Wettbewerbspräsentationen nur dann, wenn die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Präsentation angemessen honoriert werden. Hierzu zählen durchzuführende Recherchen, Entwicklung und Planung von Ideen, strategische Überlegungen und Empfehlungen sowie Ausarbeitungen von Vorschlägen zur Durchführung.
Kostenlose Leistungen, mit dem Ziel einer späteren Auftragserteilung oder Vergütung, werden nicht erbracht. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Passion Projects GmbH sowie deren Vorstellung werden deshalb grundsätzlich in Rechnung gestellt.
An Demonstrationsversionen und Angebotsunterlagen behält sich Passion Projects GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln.
3 Leistungen
3.1 Die von Passion Projects GmbH zu erbringenden Leistungen und Ziele werden im Einzelnen in einer gesonderten, zwischen dem Auftraggeber und Passion Projects GmbH zu treffenden Vereinbarung festgeschrieben bzw. ergeben sich aus der Erteilung des Auftrages. Passion Projects GmbH erbringt die Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Vertragspartners. Passion Projects GmbH verpflichtet sich aufgrund der Treuebindung gegenüber dem Vertragspartner zu einer objektiven, auf die jeweilige Zielsetzung ausgerichtete Beratung sowie, wenn notwendig, einer dementsprechenden Auswahl Dritter für die Vertragserfüllung. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch Passion Projects GmbH unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Vertragspartners.
3.2 Erfüllungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von Passion Projects GmbH schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Passion Projects GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Vertragspartner allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er Passion Projects GmbH eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnbescheides an Passion Projects GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Passion Projects GmbH. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Passion Projects GmbH – entbinden Passion Projects GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Im Falle des Eintrittes von Umständen, die eine nachträgliche objektive Unmöglichkeit der Leistungserbringung von der PR-Agentur Passion Projects GmbH, wird die Agentur Passion Projects GmbH von der Verpflichtung zur Leistung frei. Damit entfällt zugleich auch der Anspruch des Auftraggebers auf eine Gegenleistung.
3.3 Passion Projects GmbH kann die Leistungen nur dann ordnungsgemäß erbringen, wenn der Vertragspartner im notwendigen Umfang mitwirkt. Dieser ist verpflichtet, auf Verlangen von Passion Projects GmbH in angemessenem Umfang alle Informationen zu beschaffen, die zur Bearbeitung der Leistungen und zur Zielerreichung erforderlich sind. Der Vertragspartner von Passion Projects GmbH wird notwendige Daten zeitgerecht und in grundsätzlich digitaler Form zur Verfügung stellen.
3.4 Für die rechtzeitige Lieferung der Werbemitteltextes und einwandfreier Druckvorlagen oder zurückgesandter Probeabzüge spätestens bis zum jeweiligen Annahmeschlusstermin ist der Auftraggeber verantwortlich. Wenn nicht sofort erkennbare Mängel der Vorlagen erst beim Verarbeiten deutlich werden, so entfallen Gewährleistungsansprüche jeder Art wegen ungenügender Darstellung. Passion Projects GmbH gewährleistet die technisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige lediglich gemäß üblicher Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten, der verwendeten Papierqualität bzw. der technischen Möglichkeiten. Die Pflicht von Passion Projects GmbH zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verwendung. Kosten von Passion Projects GmbH für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
3.5 Soweit Passion Projects GmbH dem Vertragspartner Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Passion Projects GmbH keine Korrekturaufforderung erhält, der Vertragspartner nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert. Zum anderen, wenn der Vertragspartner die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Passion Projects GmbH damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Passion Projects GmbH erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Vertragspartner billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
3.6 Die Passion Projects GmbH vom Vertragspartner benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
3.7 Zudem stellt der Vertragspartner Passion Projects GmbH die Gewährleistung von ausreichenden Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht sicher. Der Vertragspartner sorgt für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter sowie für ausreichende Rechnerkapazitäten, wie Speicherplatz, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten. Sollte Passion Projects GmbH eine Testumgebung (Hardware und auf die Leistungserstellung abgestimmte Software) benötigen, so stellt der Vertragspartner diese uneingeschränkt zur Verfügung.
Der Vertragspartner ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Passion Projects GmbH, wie z.B. einer Website, auftreten, wird der Kunde Passion Projects GmbH unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, EMail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichtet.
3.8 Soweit nicht anders vereinbart, kann Passion Projects GmbH zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.
4 Nutzungsbedingungen für den Presse- und Medienservice der Agentur
4.1 Geschäftsgegenstand von Passion Projects GmbH ist die auftragsbezogene Erstellung, Verarbeitung und Übermittlung von Pressetexten via E-Mail, Post oder Fax. Ferner werden journalistische Dienstleistungen und Produkte Dritter angeboten.
4.2 Für die verbreiteten Informationen ist ausschließlich der Nachrichtengeber verantwortlich; er hat sein Material (Fotos, Bilder, Grafiken, Logos, Broschüren, Flyer, Kataloge sowie Audio- und Videomaterial) frei von Rechten Dritter zu liefern und Passion Projects GmbH von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Für etwaige Schäden, die sich aus der Verbreitung von Presseinformationen ergeben, haftet Passion Projects GmbH nicht. Auch für andere mögliche Nachteile kann seitens Passion Projects GmbH keine Haftung übernommen werden. Passion Projects GmbH hat keinerlei Einfluss darauf, dass ein Empfänger die empfangenen Texte seinerseits überprüft, bearbeitet und veröffentlicht. Passion Projects GmbH übernimmt daher keine Gewähr für eine Veröffentlichung durch die informierten Redaktionen. Passion Projects GmbH übernimmt ebenso keine Gewährleistung für die Freischaltung in Presseportalen oder Pressediensten; für die Freischaltung und Veröffentlichung sind ausschließlich die entsprechenden Betreiber verantwortlich.
4.3 Grundsätzlich ist Passion Projects GmbH um schnellstmögliches Erstellen und Verbreiten der Texte bemüht. In der Regel werden eingesandte Texte innerhalb kürzester Zeit verarbeitet und versandt. Passion Projects GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Zeitverzögerungen, insbesondere hervorgerufen durch technische-, oder serverbedingte Ausfälle. Diese liegen außerhalb des Einflusses. Ist die Mitteilung versandt, besteht kein Rückforderungsanspruch mehr. Die Haftung ist u.a. ausgeschlossen bei: zeitlichen Verzögerungen Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen, Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete Dienste notwendiger Nachbearbeitung der eingereichten Texte durch Passion Projects GmbH.
Passion Projects GmbH kann Meldungen nicht versenden, wenn wichtige Gründe vorliegen, so z.B. wenn die Aussendungen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, gegen Ethik und gegen Sitte und Ordnung verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist oder wenn Texte ausgeschickt werden, die in ihrem Charakter nicht einer Pressemeldung, einem Pressetermin oder Veranstaltungshinweis entsprechen. Stellungnahmen von politischen Extremisten oder anderen Organisationen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, werden nicht von Passion Projects GmbH an die Medien weitergegeben, ebenso wie Stellungnahmen von Einzelpersonen. Außerdem behält sich Passion Projects GmbH vor, werbelastige Texte ohne Informationsgehalt für den Versand abzulehnen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Verbreitung der eingelieferten Texte. Passion Projects GmbH ist berechtigt, Texte insbesondere Rechtschreibung, Grammatik und Inhalt, zu korrigieren und im Umfang zu kürzen.
4.4 Die Medienadressen werden zum Versand durch Passion Projects GmbH genutzt. Sie sind nicht verkäuflich und werden nicht öffentlich zugänglich gemacht.
4.5 Grundlage der Abrechnung ist der aktuelle Preis/Honorar bei Auftragserteilung gem. Preisliste oder Angebot von Passion Projects GmbH. Leistungen werden unmittelbar mit Vertragsabschluss oder nach Auftragsbuchung erbracht. Passion Projects GmbH ist allerdings berechtigt, Leistungen unmittelbar nach Auftragseingang zu erbringen. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post mit der Zusendung des unterschrieben Auftragsformulars des Kunden an diesen versandt und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung zu begleichen. Als unmittelbar im Sinne dieser AGB wird ein Zeitraum von zehn Tagen angenommen. Der Versand der gebuchten Pressemitteilung erfolgt, wenn nicht anders gewünscht, schnellstmöglich nach Auftragseingang.
4.6 Laufzeit und Kündigung für Dienste und Produkte richten sich grundsätzlich nach gesonderten vertraglichen Regelungen. Der Vertrag über die Nutzung der Agentur-Flatrate als auch der Vertrag über die Nutzung mit monatlichen Dienstleistungen der PR-Agentur zum monatlichen Festpreis wird jeweils gesondert abgeschlossen, besitzt eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten und verlängert sich nach den Bedingungen des Vertrages entsprechend automatisch um weitere 3 Monate bzw. die im Vertrag separat angegebene Zeit, sofern nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als ein solcher wichtiger Grund gilt insbesondere: a) die Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des jeweiligen Nutzers bzw. das Stellen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahren sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse oder b) der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieser AGB oder c) wenn der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung über einen Zeitraum von zwei Monaten in Verzug kommt.
4.7 Passion Projects GmbH ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere nach Maßgabe von § 28 Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten der Auftraggeber/Teilnehmer, insbesondere die bei der Anmeldung abgefragten Teilnehmerdaten, zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zur Erfüllung des Auftrages wie z.B. Anschrift, Telefon und E-Mail weiterzuleiten. Es ist Passion Projects GmbH gestattet, seine Kunden unter dem Punkt Referenzen zu erwähnen. Über den beschriebenen Umfang hinaus wird Passion Projects GmbH personenbezogene Daten nicht nutzen oder weitergeben, es sei denn, es wäre zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder öffentlicher Interessen erforderlich und es besteht kein Grund zur Annahme, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat, oder Passion Projects GmbH wäre aufgrund gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Anordnungen zu einer Verwertung oder Weitergabe verpflichtet.
5 Honorar, Verrechnung und Zahlungsbedingungen
5.1 Maßgebend sind die in der aktuellen Preisliste oder im Angebot von Passion Projects GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, Aufwandsentstehung für Lizenzen, in Auftrag gegebene Recherchen, Testdienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie Dienstleistungen, die aufgrund eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, außerhalb der Geschäftszeiten erbracht werden.
Die Auslagen von Passion Projects GmbH, die im Rahmen der Durchführung entstehen, werden gemäß der aktuellen Preisliste – auf Wunsch auch gegen Nachweis – abgerechnet, falls keine Pauschale vereinbart wurde. Zu den Auslagen gehören z.B. Kosten für Vervielfältigungen/Kopien, anfallende Porto-, Telefon-, Telefax- und Onlinegebühren, Botenfahrten/Transportkosten, Fahrtkosten und Spesen bei Reisen, Kosten der Dokumentation, Versicherungen usw.
5.2 Passion Projects GmbH behält sich das Recht vor, mit den beauftragten Dritten marktübliche und vom Auftraggeber zu übernehmende Provisionen zu vereinbaren. Sach- und Fremdkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Hierzu zählen alle Kosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen. Passion Projects GmbH unterscheidet dabei nach Sach- und Fremdkosten, zusätzlichen Handlingkosten und Durchlaufkosten.
Fremdkosten, die bei Herstellungsarbeiten (z.B. Repro-, Lithografie- und Druckkosten) entstehen, werden – auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen – mit einer Provision in Höhe von 7,5 Prozent für die erbrachten Leistungen Dritter sowie Übernahme des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten). Das Handling kann ggf. auch nach Zeitaufwand berechnet bzw. mit dem Grundhonorar pauschal abgegolten werden.
Sonstige Fremdkosten oder Kosten von Zusatzleistungen, z.B. für die Nutzung von Ausschnittdiensten, Veranstaltungskosten, Lizenzgebühren, Honorare für Modelle oder Freelancer, Rechtsberatungen, Versicherungen usw. werden – auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen – als Durchlaufkosten gegen Nachweis weiterberechnet. Passion Projects GmbH ist gegebenenfalls berechtigt, Vorauszahlungen vom Vertragspartner hierfür in Rechnung zu stellen.
5.3 Für sämtliche Eigen- oder Fremdleistungen, die über eine vereinbarte Pauschalvergütung hinausgehen, erstellt Passion Projects GmbH vor Arbeitsbeginn einen Kostenvoranschlag für die jeweils zu erbringende Leistung, der vom Vertragspartner zu genehmigen ist. Der Kostenvoranschlag enthält mindestens etwa anfallende Einzelleistungen, zu erwartende Fremdleistungen sowie Auslagen. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. Voraussichtliche Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnisnahme des verteuernden Umstandes angezeigt, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen Umstand selbst verursacht.
Fremd- und Nebenkosten sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Passion Projects GmbH zum Zweck der Anpassung an die Belange des Vertragspartners kann Passion Projects GmbH den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Passion Projects GmbH auf die Notwendigkeit dieser Prüfung hingewiesen hat.
5.4 Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung der aktuellen Preisliste vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittrecht für von Passion Projects GmbH bestätigte Aufträge zu. Das Rücktrittrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich den Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die aktuelle Preisliste zu halten.
Nachlässe entfallen insoweit, wie der Auftraggeber vereinbarte Werbemittel, wie beispielsweise Flyer oder Coupons, nicht abnimmt, außer wenn Nichterfüllung von Passion Projects GmbH zu vertreten ist.
5.5 Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von Passion Projects GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post an den Kunden versandt und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Als unmittelbar im Sinne dieser AGB wird ein Zeitraum von zehn Tagen angenommen.
Monatliche Vergütungen sind bei langfristigen Verträgen monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Rechnungsstellung fällig. Sonstige Vergütungen werden mit der Erbringung der Leistung fällig und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
5.6 Bei Projekten kann Passion Projects GmbH 50% der Angebotssumme bei Auftragserteilung in Rechnung stellen. Die restlichen 50% werden nach Abnahme bzw. Abschluss der Leistungen fällig. Der Vertragspartner muss damit rechnen, dass Passion Projects GmbH Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung, wie Mahnkosten, entstanden, so kann Passion Projects GmbH Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
5.7 Ändert oder bricht der Vertragspartner vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ab, wird dieser Passion Projects GmbH alle angefallenen Kosten ersetzen und Passion Projects GmbH von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
5.8 Bei Zahlungsverzug kann Passion Projects GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Verzug ist Passion Projects GmbH berechtigt, für die erste Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EURO und für die zweite und letzte Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EURO zu erheben. Kommt der Vertragspartner nach dem Mahnverfahren mit Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann Passion Projects GmbH das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Auch nach Vertragsbeendigung bleiben alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften nach dem Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
6 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Referenznachweise
6.1 Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen, sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei Passion Projects GmbH, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden. Der Vertragspartner erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages an allen von Passion Projects GmbH im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, sowie diese Rechtseinräumung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf es grundsätzlich einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
6.2 Der Auftraggeber überträgt Passion Projects GmbH für die an die Agentur übermittelten Daten und Materialien sämtliche zur Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfanges. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Druck- sowie Online-Medien.
6.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Der Auftraggeber stellt Passion Projects GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrages entstehen. Ferner wird Passion Projects GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Passion Projects GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
6.4 Erbringt Passion Projects GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Passion Projects GmbH. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Passion Projects GmbH über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Passion Projects GmbH nimmt für Websites auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Passion Projects GmbH keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Passion Projects GmbH kann dem Vertragspartner die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers zusätzlich mit einem Service-Aufschlag von 7,5% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Passion Projects GmbH behält sich zudem vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Internetpräsenz auszuschließen.
6.5 Werden zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) herangezogen, wird Passion Projects GmbH die erforderlichen Nutzungsrechte wenn möglich erwerben und im gleichen Umfang dem Vertragspartner einräumen. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass der von ihm zur Verfügung gestellte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt Passion Projects GmbH von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei.
6.6 Will der Vertragspartner von Passion Projects GmbH gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgehend oder im Ausland verwerten, bedarf dies einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner von Passion Projects GmbH gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden will, es sei denn, sämtliche Nutzungsrechte wurden bereits abgegolten.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Passion Projects GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Passion Projects GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
6.7 Vorschläge des Vertragspartners oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Passion Projects GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
6.8 Alle Verteiler sind grundsätzlich Eigentum von Passion Projects GmbH. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Lediglich das Inhaltsverzeichnis der einzelnen Verteiler wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Alle Leistungen, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Passion Projects GmbH.
6.9 Der Vertragspartner räumt Passion Projects GmbH bei der Erstellung einer Präsentation oder Webpräsenz das Recht ein, das Logo von Passion Projects GmbH und ein Impressum in die Website des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Passion Projects GmbH zu verlinken. Der Vertragspartner wird zudem alle Schutzvermerke, wie Copyrighthinweise und andere Rechtsvorbehalte, unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
Passion Projects GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken in üblicher Form als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Passion Projects GmbH zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Bei Veröffentlichungen, die von Passion Projects GmbH vorgenommen werden, ist Passion Projects GmbH berechtigt, eine Urheberbenennung von Fotografen/ Designern zu unterlassen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fotografen/ Designern zu treffen.
6.10 Passion Projects GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, wie Entwürfe und Objekte, – auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen – zu Präsentationszwecken zu verwenden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung auf der Website von Passion Projects GmbH. Zudem kann Passion Projects GmbH die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen. Passion Projects GmbH ist weiterhin berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
7 Gewährleistung und Haftung
7.1 Passion Projects GmbH leistet dem Vertragspartner Gewähr für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur insoweit von Passion Projects GmbH gewährleistet werden, als es sich um Eigenleistungen von Passion Projects GmbH handelt, und ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter (Autoren, Druckereien, Journalisten, Medien, Veranstalter etc.) abhängt.
7.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Passion Projects GmbH beruhen. Passion Projects GmbH haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. Zudem besteht keine Haftung von Passion Projects GmbH für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschaden oder entgangenem Gewinn. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Falle ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.3 Passion Projects GmbH gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
7.4 Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die Passion Projects GmbH nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. Providern, Druckereien), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Passion Projects GmbH bestehen.
Im Falle des Eintrittes von Umständen, die eine nachträgliche objektive Unmöglichkeit der Leistungserbringung von der Agentur Passion Projects GmbH zur Folge haben, wird die Agentur Passion Projects GmbH von der Verpflichtung zur Leistung frei. Damit entfällt zugleich auch der Anspruch des Auftraggebers auf eine Gegenleistung.
7.5 Für den Inhalt einer Anzeige, eines PR-Textes oder sonstiger durch den Auftraggeber freigegebener Dokumente ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt Passion Projects GmbH keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für die Passion Projects GmbH zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Passion Projects GmbH keinerlei Haftung.
Passion Projects GmbH ist nach dem Rechtsberatungsgesetz gehindert, rechtliche Auskünfte zu erteilen. Die rechtliche Absicherung des Auftraggebers kann nur von Personen erfolgen, die nach dem Rechtsberatungsgesetz zu rechtlichen Auskünften berechtigt sind. Muster und Beispiele von Passion Projects GmbH haben deshalb nur empfehlenden Charakter ohne Absicherung der rechtlichen Zulässigkeit. Der Auftraggeber hält Passion Projects GmbH von allen eventuellen Ansprüchen Dritter, insbesondere aus urheber- und wettbewerbsrechtlichen Verstößen frei. Er trägt die Kosten einer durch seine Anzeige verursachten Gegendarstellung nach Maßgabe der jeweils gültigen Tarife.
7.6 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit sowie für die Freiheit von Rechten Dritter hinsichtlich seiner Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, insbesondere seiner Webseiten selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere hinsichtlich des Immaterialgüterrechts und des Wettbewerbsrechts. Sollten die vertragsgegenständlichen Inhalte, Produkte und Dienstleistungen Rechtsverstöße enthalten und/oder mit Rechten Dritter belastet sein, so stellt der Kunde die Agentur von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst. Die hier getroffene Regelung bezüglich der Verantwortlichkeiten des Kunden und Haftungsfreistellung gilt auch hinsichtlich der Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, welche die Agentur im Auftrag des Kunden produziert.
7.7 Ist die Agentur aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, gehindert eine geschuldete Leistung zu erbringen, bleibt der Anspruch auf die Gegenleistung aufrecht. Soweit und solange der Kunde die in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich liegenden Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist die Agentur von der Erfüllung ihrer davon betroffenen Verpflichtungen befreit. Eine diesbezügliche Nichterfüllung seitens der Agentur stellt keine Pflichtverletzung dar und berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung.
7.8 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts sind nicht Aufgabe von Passion Projects GmbH. Passion Projects GmbH haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird Passion Projects GmbH von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Passion Projects GmbH von der Haftung frei.
Zudem haftet Passion Projects GmbH dafür, dass im Rahmen von Maßnahmen des Vertrages Informationen über den Auftraggeber nur im autorisierten Umfang und mit autorisiertem Inhalt weitergegeben werden.
7.9 Der Versand von Unterlagen oder der erstellten Werbeträger erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von Passion Projects GmbH erfolgt. Passion Projects GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.
7.10 Die Verantwortung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
7.11 Passion Projects GmbH ist befugt, nicht zurückgeforderte Vorlagen nach Ablauf von 12 Monaten zu vernichten. Bei etwaigem Verlust haftet Passion Projects GmbH nur im Falle grober Fahrlässigkeit.
7.12 Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass die Passion Projects GmbH-Gewährleistung sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktion in der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner, Leser oder Teilnehmer) auf Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Serviceleistungen im Rahmen der Vertragsleistungen erstreckt und die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges durch Passion Projects GmbH nicht garantiert wird.
7.13 Passion Projects GmbH bemüht sich um eine konstante Verfügbarkeit der Online-Dienste Dritter. Für geplante Wartungsarbeiten sowie sämtliche Ausfälle außerhalb des Einflussbereiches von Passion Projects GmbH (Netzbetreiber, Anbieterrechner usw.) haftet Passion Projects GmbH jedoch nicht.
8 Kündigung
8.1 Kündigungen von Aufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Widerruf und Storno gelten auch bei Daueraufträgen als Kündigung.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer Abrechnung nach Festpreisen für Teilprojektsabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektsabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
9 Zurückbehaltungsrecht
9.1 Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen von Passion Projects GmbH hat Passion Projects GmbH ein Zurückbehaltungsrecht. Ausgelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrages Eigentum von Passion Projects GmbH.
9.2 Nach Abschluss der Arbeiten von Passion Projects GmbH und nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag werden alle Unterlagen auf Wunsch herausgeben, die Passion Projects GmbH aus Anlass der Auftragsausführung übergeben wurden. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen, etc. sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
9.3 Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen seitens Passion Projects GmbH erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon 1 Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10 Geheimhaltung, Diskretionspflicht und Datenschutz
10.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen der anderen Vertragspartei und deren Repräsentanten sowie der mit ihnen verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim zu halten. Die Parteien stehen dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungspflicht mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihnen beauftragten Unternehmen abgesprochen wird. Diese Geheimhaltungspflicht gilt sowohl während der Dauer des Vertrages als auch über die Dauer des Vertrages hinaus.
10.2 Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung der zu treffenden und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, durchzuführen. Sie verpflichten alle von Ihnen zur Durchführung der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschrift.
11 Hinweis zur Künstlersozialkasse (im folgendem KSK genannt)
11.1. Wer Leistungen verwertet, die von selbstständigen Künstlern und Publizisten erbracht werden, ist zur Meldung bei der Künstlersozialkasse verpflichtet. Verwerter müssen die Höhe der in einem Jahr an selbstständige Kreative entrichteten Honorare bis zum 31. März des Folgejahres der KSK melden. Zur Klärung der Abgabepflicht schauen Sie bitte unter http://www.kuenstlersozialkasse.de oder setzen sich mit der KSK in Verbindung. Ein Teil der Leistungen der Agentur Passion Projects GmbH könnte unter die Abgabepflicht der Künstlersozialkasse fallen.
11.2. Nicht nur die „klassischen“ Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen sind nach §25 KSVG an die Künstlersozialkasse abgabepflichtig. Die Abgabepflicht trifft nach §25 Abs. 1 Satz 2 KSVG vielmehr alle Unternehmen, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten vergeben.
11.3. Da die Agentur Passion Projects GmbH die mögliche Abgabepflicht des Auftraggebers grundsätzlich nicht überprüft, liegt die Beitragszahlung allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Finanzielle (Rück-)Forderungen des Auftraggebers in Bezug zum KSK-Beitrag können von der Agentur Passion Projects GmbH daher nicht berücksichtigt werden.
12 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und Passion Projects GmbH gilt das deutsche Recht. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Hannover vereinbart. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hannover der Gerichtsstand. Passion Projects GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Nutzungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen. Diese AGB treten mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft und ersetzen alle vorherigen.
Hannover, 1. März 2020
Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr/